14/06/2021 • Neue Zürcher Zeitung

Nicht jeder Fehler bedeutet das Ende der Karriere: Die Credit Suisse und der Fall Lescaudron

Im Nachgang der Lescaudron-Affäre hat die Credit Suisse Arbeitskollegen und Vorgesetzte des betrügerischen Beraters mit Sanktionen belegt. Das hat ihre berufliche Karriere bei der Bank aber nicht beendet.

Wer als Mitarbeiter der Credit Suisse (CS) einen Fehler macht, soll nicht sein ganzes Berufsleben lang darunter leiden. Er hat, wie dies ein Jurist der Bank nennt, ein Recht auf Vergessen – sofern der Fehler eine gewisse Schwere nicht überschreitet und keine strafrechtlich relevanten Tatbestände vorliegen. In solchen Fällen ist die Bank grundsätzlich bemüht, fehlbare Mitarbeiter, an die sie weiterhin glaubt und die sie nicht verlieren will, mittels disziplinarischer Massnahmen auf den Pfad der Tugend zurückzuführen.

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